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Behindertengerechtes Wohnen
Das Behindertengerechte Wohnen ist in erster Linie auf behinderte Menschen ausgerichtet, die grundsätzlich selbständig wohnen können. Die Wohnungen müssen zu 100% hindernisfrei sein. Sie sind nicht zwingend an ein Pflegeheim angebunden und auch Dienstleistungen stehen nicht grundsätzlich zur Verfügung, sondern müssen separat organisiert werden.
Daneben gibt es aber auch das Betreute Wohnen in einer Institution. Dort erhalten die behinderten Menschen neben Unterkunft und Verpflegung auch Betreuung, Pflege, Arbeit sowie Tages- und Freizeitstrukturen. Die konkreten Leistungsangebote richten sich dabei nach der konzeptionellen Ausrichtung der Heime. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Kantons-Webseite:
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