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Ergänzungsleistungen
Wenn Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Sie sichern zusammen mit der AHV oder der IV die finanzielle Grundversorgung.
Wenn Ihre Renten aus der AHV und der beruflichen Vorsorge Ihren Lebensbedarf nicht decken können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Mit diesen sichern Sie Ihr Existenzminimum. Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe; zusammen mit der AHV und der IV bilden sie das Fundament unseres Staates. Um Ergänzungsleistungen beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag an Ihre kantonale EL-Stelle richten.
Beziehen Sie Ergänzungsleistungen, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Vergünstigungen. Beispielsweise werden von den EL auch Krankheitskosten entschädigt (Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse, nötige Zahnbehandlungen etc.).
Kantonale EL-Stelle Kanton Basel-Landschaft
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