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Vorsorge
Bei der Vorsorge geht es darum, zu regeln, was geschieht und wer bestimmt, wenn Sie wegen vorübergehender oder dauernder Urteilsunfähigkeit nicht mehr selbst entscheiden können. Sie haben damit die Möglichkeit im Voraus zu bestimmen, in welchem Fall was geschehen und wer dafür zuständig sein soll. Ohne Vorsorgeauftrag können nämlich nur Ehegatten und eingetragene Partner/-innen den urteilsunfähig gewordenen Partner in alltäglichen finanziellen Angelegenheiten vertreten. Ein Vorsorgeauftrag ist deshalb gerade auch für Konkubinatspartner wichtig, wenn sie nicht später einen staatlich bestellten Beistand erhalten wollen.
Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind Instrumente des Erwachsenenschutzes und schweizweit einheitlich gesetzlich geregelt. Sie haben aber nur Gültigkeit, wenn sie vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit verfasst worden sind.
Für die Erstellung der Patientenverfügung und des Vorsorgeauftrages gibt es viele Vorlagen und Muster. Der «Docupass» ist ein Dokumentenpaket für die persönliche Vorsorge, das Pro Senectute zusammen mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Recht, Ethik und Beratungspraxis entwickelt hat. Neben praktischen Hilfestellungen und Grundinformationen finden sich darin Vorlagen für die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag sowie die Anordnungen für den Todesfall. Ein handlicher Vorsorgeausweis fürs Portemonnaie ist mit dabei.
Themen:
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung halten Sie im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden sollen und welche Sie ablehnen. Dadurch können Ärzte im Falle ihrer vorübergehenden oder dauernden Urteilsunfähigkeit nach Ihrem Willen handeln. Eine Patientenverfügung zu verfassen entlastet ausserdem Ihre Angehörigen, denn Sie nehmen ihnen teilweise schwerwiegende Entscheidungen im Vorfeld ab. Damit die Verfügung gültig ist, muss Sie persönlich und von Hand unterschrieben sein.
Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag halten Sie fest, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Die Vertretungshandlungen beschränken sich auf administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten und haben Ihre Interessen zu wahren. Für jeden dieser Bereiche können Sie im Vorsorgeauftrag separate Regelungen treffen. Sie können dieselbe Person für alle drei Bereiche einsetzen, oder für jeden Bereich eine andere Person.
Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben oder notariell beurkundet werden. Er tritt erst in Kraft, wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist und eine Validierung durch die Erwachsenenschutzbehörde stattgefunden hat. Der Auftrag endet, wenn Sie Ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangt haben oder wenn Sie gestorben sind.
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