Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Have any Questions? +01 123 444 555
DE

Angebote

Finanzierung

Mit zunehmendem Alter braucht man Unterstützung, wenn man so lange wie möglich im eigenen Heim wohnen bleiben will. Und dann stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die Kosten aufkommt, die diese Hilfen verursachen. Wir zeigen Ihnen nachstehend für jeden einzelnen Bereich, wer welche Kosten trägt und womit Sie rechnen müssen.

Wenn die für Sie entstehenden Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, dann besteht die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Ihre Wohngemeinde in jedem Fall einen Anteil bezahlt. Also auch wenn die Leistung von der Grundversicherung gedeckt ist, und unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär erbracht wird. Die Wohngemeinde trägt immer einen Kostenanteil, die sogenannten Restkosten.

Alters- und Pflegeheim (stationär)

Der Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim verursacht erhebliche Kosten, die aus drei verschiedenen Quellen finanziert werden:

  • Beitrag der obligatorischen Krankenversicherung
  • Anteil der versicherten Person
  • Restfinanzierung durch die Wohngemeinde

Die Kosten für Betreuung und Hotellerie im Pflegeheim gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner, die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Tarifordnung des Pflegeheims. Wenn Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um diese Kosten – Ihren Anteil an der Pflege sowie für Betreuung und Hotellerie – zu tragen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

weitere Informationen

Ambulante Betreuung

Zur ambulanten Betreuung gehören in erster Linie hauswirtschaftliche Leistungen wie Reinigungsarbeiten, Einkäufe erledigen, Wäsche waschen, Kochen etc. Diese Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht übernommen, vorbehalten sind allfällige Zusatzversicherungen, die das abdecken. Ambulante Betreuungsleistungen werden teilweise auch von Freiwilligenorganisationen angeboten; es lohnt sich deshalb auch aus finanzieller Sicht, diese Angebote vorab zu prüfen.

Ambulante Pflege

Die ärztlich verordneten Pflegeleistungen bezahlt die Grundversicherung der Krankenkasse. Zu Ihren Lasten gehen der Selbstbehalt und die Franchise, wie dies bei anderen Leistungen der Krankenkasse auch üblich ist. Je mehr Leistungen Sie beziehen, umso grösser ist demnach Ihr Anteil (nicht auf die einzelne Leistung bezogen, sondern rein aufgrund der Summe).

Hilfsmittel

Im Rahmen der Zusatzversicherungen bieten Krankenkassen die Möglichkeit, die Kosten für Haushaltshilfen zu versichern. Die Kostenübernahme ist jedoch meist auf einen jährlichen Maximalbetrag beschränkt. Voraussetzung ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, die Sie zusammen mit der Rechnung der Krankenkasse einreichen müssen.

Wenn Sie auf Hilfsmittel angewiesen sind besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben. Mit dieser könnten Sie die Hilfsmittel finanzieren. Es lohnt sich in jedem Fall, das abzuklären.

Sie können nicht finden, was Sie suchen?
— Benutzen Sie unsere Suche
— Rufen Sie uns an: 061 405 45 45
— Oder wünschen Sie eine Beratung? Hier geht’s zur Terminvereinbarung.

Copyright 2024. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Eine Option ist zwingend auszuwählen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close